Blower-Door-Test
Die Auslegung ist vor allem für programmgeführte Anlagen notwendig. Diese Anlagen können aktuelle Schadstoffkonzentrationen in Räumen nicht ausreichend genau messen oder die Außenluftzufuhr nicht regeln. Die Auslegung hat das Ziel einen im Vorfeld ausreichenden Wert (oder mehrere Werte mit groben Abstufungen) für die Frischluftzufuhr zu definieren. Diese Luftmengen werden dann unabhängig von tatsächlicher Sachlage den Räumen zugeführt.
Ein Beispiel hierzu: Als hygienisch notwendig werden etwa 25–40 m³ Luftmenge pro Person und Stunde angesehen [1]. Bei vier dauernd anwesenden Personen müssten also etwa 100–160 m³ pro Stunde ausgetauscht werden; dies entspricht bei 200 m² Wohnfläche und einem Gebäudevolumen von 500 m³ einer Luftwechselrate von 0,2–0,3 h−1. Zu beachten ist jedoch: selbst bei einem „luftdichten“ Gebäude nach bestandenem Blowerdoortest findet bei 50 Pa (Windstärke 5) ein Luftwechsel von maximal 1,5 h−1 statt. Bei sehr wenig Wind oder Gebäuden, die die Norm übererfüllen, kann es sein, dass ohne besondere Lüftung nicht genügend Frischluft zugeführt wird.
Diese Beschreibung ist nur ein Auszug unserer Dienstleistung im Bereich Blower-Door-Test.
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